BFH-Urteil vom 27.11.2017, IX B 144/16
Das Vergleichs-, das Ertrags- und das Sachwertverfahren können gleichwertig bei Kaufpreisaufteilungen angewendet werden.
Finden Sie hierzu ein Urteil des Bundesfinanzhofes - Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle:
BFH-Urteil 27.11.2017 , IX B 144/16
Leitsätze:
NV: Ob bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie der Bodenwert und Gebäudewert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens zu ermitteln ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.
NV: Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist vom Finanzgericht zu begründen.