Aktuelles

Wir haben die aktuellen Entwicklungen zur Kaufpreisaufteilung für Sie zusammengestellt und jeweils kommentiert:

Fazit und aktueller Stand:

Mit den Ergebnissen der BMF-Arbeitshilfe kann und darf das jeweils zuständige Finanzamt die Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® nicht zurückweisen, da diese gem. der im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlichten BFH-Rechtsprechung nicht bindend und nach wie vor erwiesenermaßen fehlerbehaftet ist.

Des Weiteren wurde im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.03.2024 - 3 K 3137/19 festgestellt, dass sämtliche Bedenken und vermeintlichen Gegenargumente der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA) gegenüber der Kaufpreisaufteilung nach Jacoby® im BMF-Schreiben vom 31.03.2020 [1] bereits in der im BStBl. veröffentlichten BFH-Rechtsprechung geklärt wurden. Daher wurde in diesem Urteil auch keine Revision zugelassen.

Dieser Auffassung hat sich zwischenzeitlich auch das BMF mit Schreiben vom 10.10.2024 [2] angeschlossen, so dass es sich bei vermeintlichen Gegenargumenten der Arbeitsgruppe Kaufpreisaufteilung (AG KPA), die gelegentlich noch von einzelnen Finanzämtern vorgetragen werden, demnach nur noch um von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits widerlegte persönliche Meinungsäußerungen handelt.

Sachverständige Begründungen

Kategorie: Sachverständige Begründungen

Sachverständige Begründungen zum Widerlegen der mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Boden- und Gebäudeanteile

Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (= BMF-Arbeitshilfe) ist lediglich eine grobe Schätzung, deren Aufteilungsergebnisse ohnehin für die Finanzverwaltung unverbindlich sind und die zudem sachverständig begründet widerlegbar sind.

Für einen Einspruch gegen die mit der BMF-Arbeitshilfe berechneten Kaufpreisaufteilungen sind neben einem Gutachten auch sog. „sachverständige Begründungen“ zulässig, die gem. BMF nur zurückgewiesen werden dürfen, wenn die Berechnung:

  • nicht nachvollziehbar ist,
  • methodische Mängel oder
  • unzutreffende Wertansätze enthält
  • oder wenn die Wahl des Wertermittlungsverfahrens nicht begründet wurde.

 

Die mit Kaufpreisaufteilung.de erstellten PDF-Ausdrucke erfüllen, sofern die Objektangaben vom jeweiligen Nutzer möglichst zutreffend eingetragen werden, die o.a. Auflagen des BMF für sachverständige Begründungen.

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Kategorie: Sachverständige Begründungen

Auswertung der neuen BMF Arbeitshilfe 2.0

Im BFH-Urteil vom 21. 07. 2020 – IX R 26/19 wurde klargestellt, dass die BMF-Arbeitshilfe weder für das Finanzamt noch für den Steuerpflichtigen verbindlich ist, sodass praktisch ein Wahlrecht für Sie besteht, ob Sie die mit der neuen BMF-Arbeitshilfe 2.0 berechneten Ergebnisse entweder akzeptieren oder ablehnen möchten.

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1 BMF-Schreiben vom 31.03.2020, GZ IV C 7– S 3010/20/10001 :002, DOK: 2020/0316625

2 BMF-Schreiben vom 10.10.2020, GZ IV D 4 – S 3010/20/10001 :003, DOK: 2024/0860337